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AGB

 

Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
 
Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind stets unverbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich der Händler ausdrücklich vor. Eine schriftliche Auftragsannahmebestätigung in Form einer Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag wird von uns erstellt und zugesandt. Die darin aufgelisteten. Mengen, Beschreibungen und Preise sind vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung der Auftragsbestätigung zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren oder zu bestätigen.
 
 
Preise
Unsere Preise richten sich hauptsächlich nach dem Schwierigkeitsgrad der Herstellung. Das heißt, je mehr aufwendig zu produzierende Ornamente ein Tor enthält, desto teurer wird der Quadratmeter im Verkauf. Des weiteren orientiert sich der Quadratmeterpreis an den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Rohstoff- und Logistikpreise.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstiger Nachlässe. Besondere, über die vertraglich einbezogene und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, schriftlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
 
Zahlungsbedingungen
Bei Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag kann entweder als Vorauskasse (Überweisung oder bar) geleistet werden, oder spätestens bei Abholung bzw. bar bei Lieferung.
Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung fällig. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
 
Lieferung und Versandkosten
Lieferung und Montage wird auf Wunsch angeboten, aber extra veranschlagt. Da sich die, von unseren Kunden benötigten, Maße unterscheiden, werden unsere Produkte individuell gefertigt. Die Produktionszeiten sind aufwandsabhängig. Lieferfristen werden jeweils nach bestem Ermessen benannt. Unvorhersehbare Lieferverzögerungen, welche außerhalb unserer Beeinflussung stehen (höhere Gewalt, Streik etc.) stellen keinen Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag dar. Ein Schadensanspruch seitens des Auftraggebers, wegen Überschreitung der benannten Lieferfrist besteht nicht.
Zusätzlich zum Warenwert sind die beim Bestellabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten. Die Verpackungs- und Versandkosten werden dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
 
Mängelrüge und Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Weitere Gewährleistungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Schlagen drei Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde wahlweise Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Händlers beruhen sowie Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben unberührt. Kosten für Nachbesserungen, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden anfallen, hat der Kunde zu tragen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, falls ohne schriftliches Einverständnis des Händlers Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritten vorgenommen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung entsteht. Bei Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Verpackung zu prüfen und bei Beschädigungen dieses auf dem Lieferschein zu vermerken und der Händler ist direkt zu benachrichtigen. Für Transportschäden, die bei Lieferung nicht direkt angezeigt werden, besteht keine Gewährleistungspflicht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den richtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebten Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist Bamberg.
 
Sondervereinbarungen können vereinbart werden, bedürfen aber der schriftlichen Form.
Maß- und Spezialanfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.